Stern Statuten

Der Orden vom Stern des Nordatlantik, 

Der Orden vom Stern des Nordatlantik wurde von weiland Ritter Gastrofix der Önograph (152) a.U.144 gestiftet, um Einritte in die damals neun Stern des Nordatlantik Reyche anzuregen und damit die gegenseitige schlaraffische Freundschaft weiter zu fördern, vor allem in jenen dieser Reyche die etwas “abseits der schlaraffischen Heerstraßen” gelegen sind.

Ende a.U. 150 sind bedingt durch freiwillige Auflösungen der Reyche Portus Betsiae (303), Baltimora (302) und Novus Portus (152) noch sechs der ursprünglichen Sternreyche übrig geblieben.

Am 31. Lenzmond, a.U.153 wurden jedoch die Reyche Bisonia (182) und Porta Ontariae (349) anlässlich der XVIII. Pickelhaubensipung in der Pfalzburg der Sternreyche (der ehemaligen Novus Portus Burg) in den Kreis der Stern-Reyche aufgenommen.

Der Orden besteht aus einem silbernen Windrosen-artigen Stern, in dessen Mitte ein königsblauer Ring mit der Aufschrift “Stern des Nordatlantiks” und “ In Arte Voluptas” einen Dreimaster auf hellblauen Grund umrahmt.

Die Verwaltung, einschließlich der Führung aller Korresponenz, obliegt dem Großmeister dieses Ordens Ritter D-NArius, Sasse im Reych Bostonia (156).
Jeder Schlaraffe hat das Recht auf die Verleyung dieses Ordens, so er die folgenden Bedingungen erfüllt:
 
 
Die Statuten des Ordens, 4. Revision:

§1.a. Der Orden kann jedem Ritter Allschlaraffias verliehen werden, der in alle der folgenden acht Sternreyche in beliebiger Reihenfolge einreitet und sein Antragsformular ab dem 20. Ostermond, a.U. 153 zum ersten Mal benutzt (erster Eintrag am 20. Ostermond, a.U.153). Alle anderen Ritter können den Orden mit dem Einritt der sechs bisherigen Reyche Erlangen, sind aber ermuntert auch noch die beiden neuen Reyche im Sinne unseres Ordensgründers zu besuchen.

Die Acht Stern des Nordatlantik Reyche:
Newarka (105) ∆ Brooklynia (123) ∆ Filadelfia (128) Bostonia (156) Totowa (161) ∆ Bisonia (182) ∆ Washingtonia (197) ∆ Porta Ontariae (349)

§1.b. Alle Sternanwärter, die in Reychen östlich des Mississippi gelegen ansäßig sind müssen außerdem mindestens einmal zur Pickelhaubensippung eingeritten sein in der sie dann auch den Orden gar feyerlich verliehen bekommen. Diese Sippung findet jeden Lenzmond in den Gemäuern der ehemaligen Novus Portus Burg statt, die nun eine Reychspfalz der Sternreyche ist. Die Sippung wird stets im Vademecum der Reyche Bostonia (156) und Brooklynia (123) angekündigt.

§1.c. Der Einritt zu dieser Sippung kann vom Anwärter entweder als Einritt in die Bostonia oder in die Brooklynia gewählt warden.
§2. Jeder Anwärter des Ordens muß vom Kantzler des Reyches, in dem er zuerst einreitet, eines der neuen Antragsformulare auf dem all 8 Reyche verzeichnet sind anfordern (für alle die ab dem 20. Ostermond, a.U. 153 den Ritt zur Erangung des Ordens anfangen).
Sodann ist der Anwärter garselbigst verantwortlich, dem Kantzler und dem Wappens und Adelsmarschall eines jeden Reyches das Original dieses Formulars zu deren schriftlichen Bestätigung seines Einritts zu präsentieren.
 
§3.a. Als Einritt werden nur Sippungen, die im Vademecum des LVNA vermerkt sind angerechnet. Dies schließt auch solche Sippungen und Festsippungen ein, die außerhalb der regulären Winterung in der Pfalzburg der Sternreyche (ehemalige Novus Portus Burg) erfolgen.

§3.b. Bei Gemeinschaftssippungen zählt als Einritt nur der Besuch der Burg des veranstaltenden Reyches, gleichwohl wie viele Reyche daran teilnehmen.

§3.c. Krystallinen werden zu keiner Zeit als Einritt angerechnet.

§4.a. Nach bestätigtem Einritt in alle erforderlichen Reyche verleyt der fungierende Oberschlaraffe des zuletzt berittenen Stern des Nordatlantik-Reyches auf Empfehlung des Kantzlers dem Anwärter den Orden vom Stern des Nordatlantik, falls die Berappung von 25 Reychsmark (= US $25.-) ordnungsgemäß zuvor erfolgte.

§4.b. Das ausgefüllte Original des Antragsformulars und ein Scheck über US $ 25.- wird vom Kantzler des verleyenden Reyches an den Grossmeister des Ordens gesandt, der dann eine Urkunde an den neuen Sternträger per Schneckenpost abschickt.

§5. Einritte von Junkern und Knappen werden voll angerechnet, jedoch darf die Verleyung des Ordens frühestens an deren Ritterschlag vom fungierenden Oberschlaraffen erfolgen.

§6. Änderungen dieser Statuten dürfen nur vom Großmeister des Ordens unternommen werden.

§7. Jeder Anwärter dieses Ordens muß alle Erfordernisse und Bedingungen der Statuten erfüllen, bevor der Orden verliehen werden kann. In Streitfragen entscheidet nur der Großmeister. Ausnahmen werden in keinem Falle erlaubt.

Anwärter, die den ersten Einrittsnachweis am oder nach dem 20. Ostermond, a.U. 153, verzeichnet haben, müssen also in alle acht Stern des Nordatlantik Reyche einreiten um den Orden zu erwerben.

Gezeichnet,

D-NArius (156), Großmeister des Ordens
Im Ostermond, a.U.153


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